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Definition und nützliche Hinweise
Einige Städte oder Gemeinden verlangen zusätzliche Gebühren, die unter dem Begriff City Taxe oder Beherbergungssteuer bekannt sind. Es handelt sich hier um eine Art der Tourismusabgabe, bei der die Unterkunft an die jeweilige Gemeinde eine gewisse Gebühr pro Person sowie pro entgeltlicher Übernachtung abgeben muss.
Die Taxe wird in der Regel von der Unterkunft, in der Sie nächtigen, behoben und wird zusammen mit den Übernachtungskosten auf eine Rechnung geschrieben. Meist wird die Taxe separat aufgeführt. Die Gebühren gehen nicht an das Hotel, sondern werden vollständig an die Gemeinde abgetreten. Die Unterkunft macht somit keinen Gewinn mit der Taxe.
In Unterkünften wie Hotels, Pensionen, Gasthäusern und Motels können diese Art von Steuern behoben werden.
Die Steuer richtet sich nach dem Preis der Übernachtungen in Hotels und Pensionen. Fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises müssen direkt von den Hotels abgeführt werden. Diesen Betrag zahlen Sie grundsätzlich direkt im Hotel.
Die Höhe wird vom jeweiligen Finanzamt festgelegt. Gerne können Sie sich vorab beim Fremdenverkehrsbüro über die dortigen Erhebungen erkundigen.
Geschäftsreisende sowie Bildungsreisende sind von der Taxe ausgeschlossen. Lediglich Privatpersonen müssen diese Gebühren zahlen.
Der Ertrag fließt direkt an die Gemeinden und Städte und dient dem Ausbau sowie der Förderung des Tourismus. Des Weiteren sollen kulturelle Veranstaltungen, Einrichtungen sowie Programme gefördert und unterstützt werden.
Laut DEHOGA, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, fließt jedoch ein Teil der Steuern in die Haushaltskasse, da diese Steuern nicht für bestimmte Projekte und Vorhaben eingeplant werden können.
In Deutschland betrifft es rund 2000 Gemeinden, in denen Sie pro Person sowie pro Übernachtung eine Gebühr zahlen müssen. Jedoch wird nicht nur in deutschen Städten, sondern auch vielen weiteren europäischen Ländern, wie den Niederlanden, Frankreich, Polen, Österreich, der Schweiz eine separate Gebühr erhoben, die entweder bereits im Übernachtungspreis enthalten ist oder direkt vor Ort in der Unterkunft bezahlt werden muss.
Je nach Land müssen Sie unterschiedliche Gebühren zahlen. In deutschen Gemeinden müssen sie eine City-Taxe zahlen, welche vom Hotelier direkt gezahlt werden müssen und aus diesem Grund bereits im Zimmerpreis mit einbezogen sind.
In anderen europäischen Ländern wie der Schweiz, Österreich, Polen, Kroatien, Frankreich, Slowenien und den Niederlanden wird statt einer City-Taxe eine Kurtaxe erhoben. Je nach Kommune fällt diese Gebühr unterschiedlich aus. Diese kann entweder bereits im Preis enthalten sein oder muss separat vor Ort bezahlt werden.
Neben der oben genannten Taxen wird in einigen Ländern, wie Spanien und den Malediven eine Bettensteuer fällig. Diese wird ebenfalls pro Übernachtung berechnet, kann jedoch aufgrund von Hotelkategorisierung sowie der jeweiligen Saison stark variieren. Die anfallenden Gebühren sind entweder bereits im Preis mit inbegriffen oder vor Ort zu entrichten.
In Ländern wie Marokko, Tunesien und Malaysia fällt eine Tourismussteuer an, die ebenfalls auf Grundlage der Anzahl der Aufenthaltstage basiert und von der Art der Unterkunft abhängt. Den Betrag zahlen Sie vor Ort.
Bettensteuer
Beherbergungsabgabe